Im Folgenden ist die Mitteilung der Finanzverwaltung vom 08.10.2018 bzgl. der Änderungen der Felder im amtlichen USt-VA Formular 2019 zusammengefasst:
- Ab 2019 entfallen die Felder 68, 52/53 und 78/79.
- Die Daten für Feld 68 sind grundsätzlich im Feld 60 zu melden.
- Die Daten für die Felder 52/53 und 78/79 sind entsprechend in den Feldern 84/85 zu melden.
- Die Änderungen gelten nicht rückwirkend. (Dies bedeutet, dass Berichtigungen für 2018 mit allen bisherigen Feldern erfolgen müssen.)
Unserer Ansicht nach sollten die Änderungen in den Feldern bis spätestens Ende Januar 2019 vorgenommen werden, damit die USt-VA und ZM ab Anfang Februar 2019 übermittelt werden können.
Die Mitteilung der Finanzverwaltung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
2018-10-08-BMF-Muster-Vordrucke-USt-VA-2019.pdf
Für Fragen zur ELSTER ERiC-Schnittstelle stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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