Im Folgenden ist die Mitteilung des Rat der Europäischen Union für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) vom 04.12.2018 im Bezug auf die USt-ID zusammengefasst:
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In der Vergangenheit hatten die Gerichte immer wieder bestätigt, dass die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung auch ohne gültige USt-ID des Kunden zu gewähren ist, wenn feststeht, dass der Kunde ein Unternehmer ist.
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Durch die Quick Fixes ist zukünftig für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung immer erforderlich, dass der Kunde mit einer gültigen USt-ID des anderen EU-Mitgliedstaats auftritt.
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Die Maßnahmen müssen noch in den einzelnen Mitgliedstaaten in das nationale Recht umgesetzt werden und sollen ab 01.01.2020 gelten.
Aus unserer Sicht nimmt die Bedeutung der USt-ID durch den Beschluss weiter an Bedeutung zu. Allerdings ist die manuelle Überprüfung einer USt-ID für Nutzer sehr zeitaufwendig. Eine automatisierte Überprüfung kann dem Nutzern viel Zeit ersparen.
Die Pressemitteilung und der Beschluss der ECOFIN sind unter den folgenden Links abrufbar:
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