Im Folgenden ist die Mitteilung vom Statistischen Bundesamt aus Dezember 2018 bzgl. der Neuerungen 2018 zur Intrahandelsstatistik zusammengefasst:
- Wie jedes Jahr wurde der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik angepasst.
- Die Anmeldeschwellen bzgl. der Auskunftspflicht bleiben in 2019 unverändert: Für Versendungen liegt der Wert bei 500.000 EUR und für Eingänge bei 800.000 EUR.
- Das aktualisierte Warenverzeichnis ist abrufbar (siehe auch unseren Blogbeitrag vom 23. November 2018).
- Der aktuelle Wissenstand über die Auswirkungen vom Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union („Brexit“) auf die Meldepflichten wird dargestellt.
Es ist empfehlenswert, den aktualisierten Leitfaden Ihren Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Die Mitteilung des Statistischen Bundesamtes und der aktualisierte Leitfaden sind unter den folgenden Links abrufbar:
Statistisches-Bundesamt- Intrahandelsstatistik-Neuerungen-2019
Statistisches-Bundesamt-Aktualisierter-Leitfaden
Für Fragen zur Intrastat Schnittstelle stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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