Im Folgenden ist die Mitteilung der Finanzverwaltung vom 04.04.2022 bzgl. der geplanten Mindestversionserhöhung zusammengefasst:
- Am 05.05.2022 werden der ERiC-Kern- und Pluginbibliotheken grundsätzlich auf Version 35.2 erhöht.
- Davon abweichend gilt für die Plugins Einspruch und ElsterNachricht die Mindestversion 35.4.
Ab dem 05.05.2022 werden Meldungen bei Verwendung einer älteren ERiC-Version serverseitig abgelehnt. Darüber hinaus werden folgende Datenartversionen nicht mehr unterstützt:
- AenderungAdresse 1
- AenderungBankverbindung 1
- AnpassungVorauszahlung 3
- Belegnachreichung 3
- Datenabholung 10
- Einspruch 7
- FSE 2019
- Sonstige Nachricht 3
Die Bibliotheken sollten vor dem 05.05.2022 ausgetauscht werden, damit die Meldungen ohne Unterbrechung übermittelt werden können.
Die Mitteilung der Finanzverwaltung ist unter dem folgenden Link abrufbar:
2022-04-04-Mindestversionserhoehung-Mai-2022.pdf
Für Fragen zur ELSTER ERiC-Schnittstelle stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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