Neuer USt-VA Vordruck und Anleitung ab AZ 2021
Ab dem Anmeldungszeitraum 2021 wird ein neues Vordrucksmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) gelten.
Das Muster mit der Anleitung wurde am 22.12. veröffentlicht und stand seit August 2020 Entwicklern im geschützten ELSTER Entwickler-Bereich zur Verfügung. Der neue Vordruck wurde bereits durch die Finanzverwaltung innerhalb der ELSTER Schnittstelle technisch umgesetzt und für den Einsatz freigegeben.
Überblick
Die wesentlichen Änderungen für die USt-VA AZ 2021 sind:
- neue Kennzahlen 50 und 37
- Erweiterung um sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr 12 UStG) in den Kennzahlen 84/85 (hinzugefügt mit JStG 2020)
- neue thematische Gruppierung der Kennzahlen
In der Anleitung wurden zusätzliche Hinweise aufgenommen u. A.:
- für die neuen Kennzahlen 50 und 37;
- zur Änderungen der Bemessungsgrundlage von Kennzahlen 81, 86 und 35;
- wegen der Steuersatzänderung wird verstärkt auf die vorhandene Kennzahl 65 hingewiesen – z. B. für die Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen;
- für Kennzahl 45: Bezugnahme der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe ab dem 1.7.2021;
Die zwei neue Kennzahlen 50 und 37 sind laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern lediglich „nachrichtlich“.
Die Änderungen in der Anleitung sind mit schwarzen Linien am Rand gekennzeichnet.
Download
Der Vordruck und die Anleitung sind unter dem folgenden Link abrufbar:
BMF-Schreiben vom 22.12.2020 (AZ: III C 3 – S 7344/19/10001 :002)
Änderungsverlauf
2020-12-29: Das BMF hat am 22.12. die Vordrucke veröffentlicht. Der Link zu den Mustern wurde auf die entsprechende BMF-Seite gesetzt.
2021-01-18: Ergänzung zu § 13b Abs. 2 Nr 12 UStG
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