Im Folgenden ist die Mitteilung der Finanzverwaltung vom 19.04.2018 bzgl. der Pflichten für Software-Anbieter aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammengefasst:
- Der Lizenzvertrag zu den ERiC-Bibliotheken wurde von der Finanzverwaltung angepasst.
- Mit der Nutzung der Bibliotheken ab Version 27.6 stimmt man den Lizenzvereinbarungen als Software-Anbieter zu. (Ab September 2018 sollen nur Versionen höher als 27.6 zugelassen werden.)
- Die Finanzverwaltung verpflichtet den Datenschutzhinweis aus § 5 (2) und Anhang 2 aus dem Lizenzvertrag jedem Endnutzer vor der Übermittlung anzuzeigen.
- Allgemein gilt die DSGVO verbindlich ab dem 25.05.
Unserer Ansicht nach ist es am sinnvollsten, den Datenschutzhinweis entweder in die vertragliche Vereinbarung mit dem Endnutzer oder ggf. mit einem Häkchen neben dem Knopf „Übermitteln“ in die eigene Software einzubauen, um die Pflichten zu erfüllen.
Die Mitteilung der Finanzverwaltung und der Lizenzvertrag zu den ERiC-Bibliotheken sind unter dem folgenden Link abrufbar:
2018-04-19-BayLfSt-Auswirkungen-DSGVO
Lizenzvertrag (Stand: 2018-04-19)
Für Fragen zur ELSTER ERiC-Schnittstelle stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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