Für den Anmeldungszeitraum (AZ) 2022 wurde das Vordrucksmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) veröffentlicht.
Überblick
Der Vordruck und die Anleitung für AZ 2022 sind finalisiert.
Der ELSTER Datensatz wurde nachträglich am 24.02.2022 angepasst.
Stand
Das Muster mit der Anleitung wurde am 11.10.2021 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Am 23.12.2021 wurde die Anleitung angepasst.
Im Muster wurden lediglich redaktionelle Änderungen im Vergleich zum Vorjahr getätigt.
Der neue Vordruck wurde bereits durch die Finanzverwaltung innerhalb der ELSTER Schnittstelle produktiv freigegeben. Dazu wurde am 25.11.2022 das entsprechende Plugin für die sog. ERiC-Bibliotheken veröffentlicht und am 24.02.2022 für AZ 2022 angepasst.
Besonderheit: Spät eingeleitete Anpassung
Ein spät eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren (Vorgang-ID: 282595) führte zur Anpassung der Anleitung zum Muster sowie des ELSTER Datensatzes. Das Gesetz wurde am 29.12.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 5250) verkündet und trat am 1.01.2022 in Kraft.
Durch das Gesetz wurde u. a. in § 24 UStG der Steuersatz von „10,7 Prozent“ auf „9,5 Prozent“ geändert.
Das führte zur Notwendigkeit der Anpassung der Anleitung und des ELSTER Datensatzes. Der Vordruck selber benötigte keine Änderung.
Anpassungen im ELSTER Datensatz
Durch die Gesetzesänderung war eine Anpassung im Hinblick auf den neuen Steuersatz ab AZ 2022 für die Kennzahl 80 notwendig.
Der neue korrigierte ELSTER Datensatz wurde am 24.02.2022 (mit ERiC 35.4) veröffentlicht.
In der vorherigen Version (ERiC 35.3) hat die relevante Regel im Datensatz noch nicht den Steuersatz von 9,5% berücksichtigt. Dies hat bei der Validierung ggf. zur Auslösung eines Hinweises in AZ ab Januar 2022 geführt, falls die Steuer in Kennzahl 80 rechnerisch von dem ermittelten Betrag aus der Kennzahl 76 abgewichen hat. Die fehlerhafte Auslösung des Hinweises konnte grundsätzlich ignoriert werden, wenn die Steuer in Kennzahl 80 plausibel war.
Anpassungen in der Anleitung im Vergleich zum Vorjahr
Die Anleitung wurde an drei Stellen angepasst. Die Änderungen in der Anleitung sind mit schwarzen Linien am Rand gekennzeichnet.
Nachfolgend eine grobe Einordnung der Änderungen:
- Hinweis zum geänderten Steuersatz im Feld 80 ab AZ 2022,
- Regelsatzbesteuerungspflicht für Land- und Forstwirte mit einem Gesamtumsatz über 600.000 EUR,
- Präzisierung wann steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gemeldet werden sollten, und was die Folgen einer inkorrekten Erfüllung dieser Pflicht sind,
- Der Hinweis bezüglich Intrastat wurde entfernt.
Download
Der Vordruck und die angepasste Anleitung (Stand: 23.12.) sind unter dem folgenden Links abrufbar:
BMF-Schreiben vom 11.10.2021 (GZ: III C 3 – S 7344/19/10001 :003, DOK: 2021/1078309)
BMF-Schreiben vom 23.12.2021 (GZ: III C 3 – S 7344/19/10001 :003, DOK: 2021/1317450)
Änderungsverlauf
2021-12-17: Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
2021-12-23: Das BMF veröffentlicht die angepasste Anleitung.
2021-12-29: Die Änderung des Steuersatzes wurde im BGBl. verkündet.
2022-01-12: ELSTER gibt den voraussichtlichen Termin für die Anpassung des Datensatzes bekannt.
2022-02-24: ELSTER veröffentlicht den korrigierten Datensatz
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Recht logisch hat sich auf das Thema Schnittstellen im Steuerrecht spezialisiert. Das Unternehmen unterstützt insbesondere Software-Hersteller bei der Anbindung an die ELSTER Schnittstelle und hat dazu eine state-of-the-art Lösung entwickelt.
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